Aufgaben
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Steuerberaterinnen und Steuerberater, die nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern als Steuerberater bestellt werden, unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern und Berufsgerichte. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Zum Schutz ihrer Mandanten sind Steuerberaterinnen und Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert. Sie haben das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung zu beachten und sind bei der steuerlichen Beratungen an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, bei der Durchsetzung von Rechten, bei privaten und betrieblichen Entscheidungen und hinsichtlich bestimmter gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen benötigen die Steuerpflichtigen fachlichen Rat und Hilfe. Steuerberaterinnen und Steuerberater können helfen. Sie sind branchenübergreifend und für alle Berufsgruppen tätig:
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei Vertreter der Interessen ihrer Mandanten gegenüber
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Erfüllung steuerlicher Pflichten
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Steuerberaterinnen und Steuerberater
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Durchsetzung der Rechte
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Steuerberaterinnen und Steuerberater
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Unterstützung von Entscheidungen
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Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen ihren Mandanten mit Rat und Auskunft bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im privaten und betrieblichen Bereich. Sie beraten ihre Mandanten z. B. bei
Sie unterstützen ihre Mandanten bei unternehmerischen Entscheidungen, z. B.
Sie führen Unternehmensbewertungen durch und erstellen
und bereiten vor
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und, und, und ...
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Im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten sind Steuerberaterinnen und Steuerberater tätig als
Steuerberaterinnen und Steuerberater übernehmen gesetzliche und freiwillige Prüfungen wie
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind in ihrer Berufsausübung
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